Für Facharzt/-ärztin,
Oberarzt/-ärztin,
Chefarzt/-ärztin
Berufshaftpflichtversicherung und Regressschutz
Berufsrechtlich sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern (§ 21 der Berufsmusterordnung). Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren festzustellenden Zunahme von Haftpflichtansprüchen gegen Ärzte wegen vermeintlicher Behandlungsfehler ist diese Versicherung von großer Bedeutung.
Haftpflichtrisiken müssen zutreffend eingeschätzt werden, sonst droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Dies dient besonders dem Schutz des Arztes für Beratung und Behandlung außerhalb des Arbeitsplatzes, wie z.B. Erste-Hilfe-Situationen und Freundschafts- und Bekanntendienste und berücksichtigt die in den letzten Jahren steigende Zahl der Haftpflichtansprüche gegen Ärzte.
Regressmöglichkeiten des Arbeitgebers
In letzter Zeit gehen immer mehr Kliniken dazu über, Schadenersatzzahlungen an Patienten den Ärzten aufzubürden.
Der Marburger Bund reagiert darauf mit einem exklusiv für MB-Mitglieder ausgehandelten Regress-Schutz Paket für angestellte und beamtete Krankenhausärzte. Damit vermeiden Sie, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen haften!
Als Mitglied des Marburger Bundes erhalten Sie neben erheblichen Prämienvorteilen auch verbesserte Absicherungskonzepte z.B. über den speziellen Rahmentarif des Marburger Bundes für Fachärzte.