Für
Praxisgründung /
Niederlassung
Berufsunfähigkeitsabsicherung
Es gibt Versicherungen, die kann, muss man aber nicht haben, und es gibt Versicherungen, die man unbedingt haben sollte. Zu letzteren gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die vom WVD empfohlenen Gesellschaften sichern Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Arzt ab! Dadurch wird bei der Leistungsprüfung auf Ihre konkrete ärztliche Tätigkeit abgestellt! Auf eine andere können Sie nicht verwiesen werden.
Für niedergelassene Ärzte ist insbesondere die Klausel „Keine unzumutbare Umorganisation der Praxis“ wichtig!
Als Mitglied des Marburger Bundes erhalten Sie neben Prämienvorteilen auch verbesserte Absicherungskonzepte.