Für
Studierende/MPJ
Privat- und Berufshaftspflichtversicherung
Auch Studierende können haften, wenn sie beim Patienten oder in
Erste-Hilfe-Situationen Fehler machen. Auch gut gemeinte medizinische Ratschläge unter Freunden oder Bekannten können zur Haftung führen. Grundsätzlich ist jeder Eingriff in die körperliche Integrität eine Körperverletzung. Eine ausdrückliche (z.B. schriftliche) oder stillschweigende Patienteneinwilligung (z.B. Hinhalten des Armes zur Blutentnahme) zu einer Behandlungsmaßnahme ist in der Regel nur dann gültig, wenn die Maßnahme dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechend erbracht wird und zuvor der Patient ausreichend aufgeklärt wurde.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Studierende, die Patientenkontakt haben, daher dringend zu empfehlen. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen, wenn versehentlich fremdes Eigentum beschädigt wurde.
Beide Absicherungen erhalten Sie als Mitglied des Marburger Bundes während des Studiums kostenfrei über den WVD.