Für
Assistenzarzt/-ärztin
in Weiterbildung
Privat- und Berufshaftpflichtversicherung
Berufsrechtlich sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern (§ 21 der Berufsmusterordnung). Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren festzustellenden Zunahme von Haftpflichtansprüchen gegen Ärzte wegen vermeintlicher Behandlungsfehler ist diese Versicherung von großer Bedeutung.
Haftpflichtrisiken müssen zutreffend eingeschätzt werden, sonst droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Dies dient besonders dem Schutz des Arztes für Beratung und Behandlung außerhalb des Arbeitsplatzes, wie z.B. Erste-Hilfe-Situationen und Freundschafts- und Bekanntendienste und berücksichtigt die in den letzten Jahren steigende Zahl der Haftpflichtansprüche gegen Ärzte.
Als Mitglied des Marburger Bundes erhalten Sie neben erheblichen Prämienvorteilen auch verbesserte Absicherungskonzepte z.B. über den speziellen Rahmentarif des Marburger Bundes für Assistenzärzte.